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Spenden

Setzen Sie ein Zeichen indem Sie uns helfen, den Tieren zu helfen. Schon eine kleine Spende kann Leiden beenden und Leben retten:

Einmal spenden

Spenden Sie einen einmaligen Betrag für die Tiere und helfen Sie so das Leid der Tiere zu verringern.

Einmalspende per Bankeinzug

Die Spende erfolgt einfach und sicher per Lastschriftverfahren.

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Infoicon (falls Sie möchten, dass Ihre Spende für bestimmte Zwecle eingesetzt wird)

Ihre Daten

Bitte beachten Sie, dass mit einem * gekennzeichnete Felder Pflichtfelder sind.

Unser Spendenkonto

Deutsche Stiftungsagentur
Treuhandkonto: Zang-Stiftung für Tiere
Sparkasse Aschaffenburg Alzenau

IBAN: DE52 7955 0000 0012 6553 46
BIC: BYLADEM1ASA

BLZ: 795 500 00
Konto-Nr.: 12 6553 46

Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung ist anerkannt.

Die Spende ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig.
Sie erhalten etwa vier Wochen nach Jahresende eine Spendenbescheinigung.

Dauerhaft fördern / spenden

Fördern Sie uns dauerhaft, so unterstützen Sie uns im Kampf gegen Tierleid.

Dauerauftrag per Bankeinzug

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Testament für die Tiere

Setzen Sie ein Zeichen für die Tiere und die dazugehörigen Aufklärungskampagnen

Testament & Nachlassspende

Über den eigenen Tod möchte niemand gerne nachdenken. Leider gehört er aber zum Leben dazu.

Aber wer die Zukunft nach seinem Willen gestalten möchte, sollte schon zu Lebzeiten bestimmen, was mit seinem Erbe geschehen soll. Menschen, die Tiere langfristig schützen möchten und denen die Aufklärung hierzu für Nachfolgegenerationen am Herzen liegt, können die "Zang-Stiftung für Tiere - gegen das Böse im Menschen" in ihrem Testament bedenken.

Sie möchten sich weiterführend informieren?

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zum Thema Testaments- und Nachlassregelung zur Verfügung und informieren Sie auf Wunsch auch ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Selbstverständlich gehen wir mit Ihrer Anfrage vertraulich um.

Kontakt aufnehmen

Zustiften

Die Zustiftung ist eine dauerhafte Investition für die Tiere.

Die Zustiftung

Die Zustiftung führt nicht zur Neugründung einer Stiftung, sondern bedeutet die Zuführung von Vermögen in das Stiftungskapital unserer bereits bestehenden Stiftung.

Im Unterschied zu der reinen Spende an die "Zang-Stiftung für Tiere - gegen das Böse im Menschen", die von der Stiftung unmittelbar zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet wird, führt die Zustiftung dazu, dass das zugestiftete Kapital langfristig erhalten bleibt. Denn nur die aus dem zugestifteten Kapital erwirtschafteten Erträge werden für den Stiftungszweck verwendet.

Steuervorteile

Die "Zang-Stiftung für Tiere - gegen das Böse im Menschen" ist vom Finanzamt Neuss wegen der Förderung des Tierschutzes als gemeinnützig anerkannt.

Nach der im Herbst 2007 rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Änderung des Einkommensteuerrechts in § 10 b) EStG können nun auch Zustiftungen in bestehende Stiftungen bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro (zusammenveranlagte Ehegatten bis €2 Millionen) im Jahr der Zuwendung und in den neun folgenden Veranlagungszeiträumen vom Zustifter als Sonderausgabe in seiner Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Den jährlichen Abzugsbetrag können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung jährlich individuell festlegen, beispielsweise zur Ausnutzung des Grundfreibetrages oder zur Kappung von Tarifspitzen. Die Zustiftung muss also nicht gleichmäßig auf den oben beschriebenen Zehnjahres-Zeitraum verteilt werden.

Sie möchten sich weiterführend informieren?

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zum Thema Zustiftung zur Verfügung und informieren Sie auf Wunsch auch ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Selbstverständlich gehen wir mit Ihrer Anfrage vertraulich um.

Kontakt aufnehmen

Wie wir mit unseren Spenden verfahren sind sehen Sie hier.